Erweiterung der Handlungshilfe zu den ASR A5.2

  • Ansprechperson:

    Dr.-Ing. Matthias Zimmermann
    Philipp Riemer, M. Sc.
    Dipl.-Ing. Sebastian Schweiger

  • Projektgruppe:

    Abteilung Straßenentwurf und -betrieb 

  • Förderung:

    BASt - Forschungsnr.: 03.0575

Kurzbeschreibung

Das vorliegende FE-Vorhaben ist initiiert worden, um die Handlungshilfe zur ASR A5.2 um weitere Praxisbeispiele und Empfehlungen in Bezug auf das Zusammenwirken der RSA 95 und der ASR A5.2 insbesondere in Grenzfällen zu ergänzen. Damit wird das von der Verkehrsministerkonferenz (VMK) formulierte Ziel verfolgt, die Gefahren für die Verkehrsteilnehmer zu minimieren und zugleich den Schutz der Beschäftigten auf Straßenbaustellen im Grenzbereich zum fließenden Verkehr sicherzustellen.

Um das Ziel der VMK zu erreichen, wurden zu Projektbeginn in einem zweitägigen Workshop die wesentlichen Herausforderungen, differenziert nach BAB, Land- und Stadtstraßen, beim Zusammenwirken der RSA-95 und der ASR A5.2 identifiziert und diskutiert. Unter Einbeziehung von Experten des Arbeitsschutzes, Straßenbaus, Straßenausstattung und Straßenbetriebs sowie der Verkehrsbehörden wurden Erkenntnisse, Best-Practice-Beispiele und Lösungen zusammengetragen. Mit Unterstützung eines fachübergreifend besetzten Betreuerkreises unter Leitung der Bundesanstalt für Straßenwesen wurde vom Institut für Straßen- und Eisenbahnwesen des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) der Entwurf einer „Handlungshilfe für das Zusammenwirken von ASR A5.2 und RSA bei der Planung von Straßenbaustellen   im   Grenzbereich   zum   Straßenverkehr“ weiterentwickelt.

In Teil A der Handlungshilfe werden die theoretischen Grundlagen, die sich aus ASR A5.2 und RSA ergeben, auf- und zusammengeführt. Teil A beschreibt den Anwendungsbereich und die Adressaten der Handlungshilfe und gibt Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Gesamtgefährdungsabwägung. Darin werden die relevanten Maße der ASR A5.2 im Hinblick auf AkD und AlD sowohl innerorts, außerorts und auf Autobahnen vorgestellt. Zusätzlich wird auf die Bestimmungen der RSA und mögliche Abwägungen hingewiesen. Teil B beinhaltet konkrete Planungshilfen, wie Arbeitsstellen auf Straßen, die schmaler sind als es für eine dauerhafte Einhaltung der ASR-Maße erforderlich wäre, ohne Vollsperrung durchgeführt werden können. Hierfür werden Verkehrsführungstypen (Vf) eingeführt, die die verkehrliche Schwere des Eingriffs widerspiegeln. Dabei ist zu beachten, dass i.d.R. ein stärkerer verkehrsregelnder Eingriff die Aufrechterhaltung einer Verkehrsführung auch bei geringeren befestigten Straßenbreiten ermöglicht. Die Verkehrsführungstypen beinhalten einzelne oder mehrere Lösungsbausteine (LB). Darüber hinaus können Ergänzungsbausteine (EB) deren Anwendungsbereich unterstützen und die notwendige Breite weiter reduzieren. Verkehrsführungstypen sind sowohl für einbahnige, zweistreifige Straßen bei AlD und AkD als auch für zweibahnige Straßen mit x+1- oder x+2-Verkehrsführung erstellt worden. Die Verkehrsführungstypen, sowie die hierfür erforderlichen Lösungs- und Ergänzungsbausteine sind jeweils in einer Auswahlmatrix zusammengestellt. Mit dieser kann bereits in der Planungsphase anhand der vorliegenden befestigten Straßenbreite ein geeigneter Verkehrsführungstyp gefunden werden. Die Anwendung der Auswahlmatrix wird anhand einzelner Anwendungsbeispiele erläutert und durch Steckbriefe beispielhaft dargestellt. Lösungsbausteine sind elementare Bestandteile Maßnahmen, die es ermöglichen, eine bestimmte befestigte Straßenbreite für eine Verkehrsführung nutzen zu können. Diese reichen von dauerhaften und temporären Geschwindigkeitsreduzierungen bis hin zur Gestaltung temporärer Engstellen. Jeder Lösungsbaustein ist mit einem Ziel versehen, der den Hintergrund des Bausteins verdeutlicht. Zudem ist eine genaue Beschreibung enthalten sowie Hinweise, mit welchen anderen Lösungs- oder Ergänzungsbausteinen dieser kombiniert werden kann. Mit der Anwendung von Ergänzungsbausteinen können die Gefährdungen sowohl für die Beschäftigten als auch für die Verkehrsteilnehmer noch weiter reduziert werden bzw. die Akzeptanz von Maßnahmen erhöht werden. Je nach Umfang der Ergänzungsbausteine bzw. mit ihnen verbundener Gefährdungsminderung können diese eine im Einzelfall zu prüfende Verschiebung des Bezugspunktes für SQ begründen. Die Handlungshilfe schließt mit Technischen Innovationen und einem Ausblick. Im zugehörigen Forschungsbericht ist auch ein Kapitel mit Anregungen für StVO-Änderungen enthalten.

Der unter den Beteiligten als am relevantesten erachtete Aspekt betrifft die Überarbeitung der Verkehrsregeln zur Nutzung der gesamten befestigten Straßenbreite unabhängig vom Vorhandensein von Fahrbahnbegrenzungen. Aktuell müssen zur optimalen Ausnutzung der vorhandenen Straßenbreite Markierungsarbeiten getätigt werden, um dauerhafte Fahrbahnbegrenzungslinien (Z. 295) durch gelbe Markierung näher am Rand der befestigten Fläche als ungültig zu deklarieren und zu ersetzen. Aus Sicht des Betreuerkreises wäre eine Regelung in der StVO hilfreich, die das Überfahren der weißen Fahrbahnbegrenzungslinie innerhalb von Arbeitsstellen erlaubt