Einsatzkriterien und Gestaltungshinweise für außerörtliche Einmündungen und Kreuzungen

  • Ansprechperson:

    Dr.-Ing. Matthias Zimmermann

    Dr.-Ing. Barbara Köhler

  • Projektgruppe:

    Abteilung Straßenentwurf und -betrieb 

  • Förderung:

    BASt - Forschungsnr.: 02.0373

Ausgangssituation und Zielsetzung

Im Rahmen des FE-Vorhabens werden für Einmündungen und Kreuzungen im Zuge von einbahnig zweistreifigen Landstraßen konkrete Empfehlungen für den Einsatz und insbesondere die Gestaltung ausgesprochen. Hieraus ergeben sich 3 Hauptfragestellungen:

  • Abgrenzung des Sicherheitsniveaus an verkehrszeichengeregelten Einmündungen und Kreuzungen in Abhängigkeit von der Rechtsabbiegeführung
  • Konkretisierung des Anhaltswerts gemäß RAL zur Überprüfung, inwieweit die Anlage einer LSA volkswirtschaftliche Vorteile bietet
  • Erörterung der Sicherheitsauswirkungen an LSA-geregelten Knotenpunkten (KP) im Zusammenhang mit freien Rechtsabbiegern sowie der unterschiedlichen Führung freier Rechtsabbieger mit Rechtsabbiegestreifen oder -keil

 

Untersuchungsmethode

289 Einmündungen und 131 Kreuzungen mit Verkehrszeichenregelung wie auch 111 Einmündungen und 141 Kreuzungen mit LSA bilden die Datengrundlage. Die an der Fragestellung ausgerichteten Kollektive werden sowohl einer makro- als auch einer mikroskopischen Unfalluntersuchung unterzogen. In Box-Whisker-Diagrammen werden die aussagekräftigsten Unfallkenngrößen gegenübergestellt, dreistellige Unfalltypen helfen die maßgebenden Konfliktsituationen zu erkennen.

Die Unfallanalyse wird um eine Regressionsanalyse ergänzt. Dabei beschreibt das verallgemeinerte lineare Modell den Zusammenhang zwischen der Unfallanzahl und den signifikanten unabhängigen Variablen.

   

 

Ergebnisse und Empfehlungen

Verkehrszeichengeregelte Einmündungen sollen ohne Dreiecksinsel gestaltet werden, da im Allgemeinen die mittlere Unfallkostenrate ohne Ausreißer (UKR oA) am niedrigsten ist. Der Sicherheitsgewinn ergibt sich primär aus weniger Unfällen der Typen 211 und 302. An unsignalisierten Kreuzungen wirkt sich hingegen die Knotenpunktgestaltung mit Dreiecksinsel und „Vorfahrt gewähren“ positiv auf die mittlere UKR oA aus. Es soll vordringlich darauf geachtet werden, dass die Vorfahrtregelung an den unsignalisierten KP einheitlich wiederholt wird.

Mit zunehmender Verkehrsstärke in der untergeordneten Zufahrt nimmt die mittlere UKR oA zu. Dementsprechend soll der Prüfwert für die Anlage einer LSA an Einmündungen und Kreuzungen nach dem Anteil der Verkehrsstärke in der untergeordneten zur übergeordneten Zufahrt festgelegt werden. 

Wenn Rechtsabbieger aus der Signalisierung herausgenommen werden, ergibt sich daraus kein Sicherheitsnachteil. Auch die Unterscheidung, ob diese mit einem Rechtsabbiegestreifen oder Keil geführt werden, weist auf ein vergleichbares Sicherheitsniveau hin. Daraus folgt die Empfehlung, dass beim Nachrüsten von Einmündungen mit einer LSA Rechtsabbieger nicht zwingend signalisiert werden müssen. Auch auf die Ergänzung eines Rechtsabbiegestreifens kann verzichtet werden, wenn dieser nicht für die Leistungsfähigkeit relevant ist. Da an Kreuzungen die mittlere UKR oA der vollsignalisierten KP unter der mittleren UKR oA der Kollektive mit freiem Rechtsabbieger liegt, sollen an Kreuzungen bei einer LSA-Nachrüstung auch Rechtsabbieger in die Signalisierung eingebunden werden.

Download des Posters: "Einsatzkriterien und Gestaltungshinweise für außerörtliche Einmündungen und Kreuzungen"